SEKTORALER HEILPRAKTIKER

Im Normalfall kommen Sie als Patient erst in eine Physiotherapie-Praxis, wenn Sie zuvor einen Arzt aufgesucht haben, und dieser Sie dann über ein Rezept zum behandelnden Physiotherapeuten weiterleitet. Mit einer Zusatzqualifikation zum sog. sektoralen Heilpraktiker kann aber auch bereits der Physiotherapeut eine Krankheitsdiagnose vornehmen. Somit finden Sie alle Elemente von der Diagnose, über das Rezept bis hin zur Therapie unter einem Dach. Der Vorteil für Sie als Patienten liegt dabei klar auf der Hand: Sie sparen sich den Umweg über die Arztpraxis und kommen bei akuten Beschwerden direkt zum behandelnden Spezialisten, dem Physiotherapeuten. Sollte der sektorale Heilpraktiker die Notwendigkeit einer fachärztlichen Abklärung erkennen, wird Ihnen selbstverständlich die Konsultation eines Facharztes empfohlen.

Diese Art der Therapie wird leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert bzw. übernommen, solange keine Verordnung vom Arzt vorliegt. Jedoch können sich Patienten mit privater Krankenversicherung oder privater Zusatzversicherung die entstandenen Kosten erstatten lassen, da diese Kosten als Heilbehandlungskosten geltend gemacht werden können.

Sie erhalten bei uns im unmittelbaren Anschluss an die Erstbehandlung eine unverbindliche und kostenfreie Beratung zur gemeinsamen Ermittlung Ihres optimalen Therapieplanes.

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